Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einzelgäste

 

Reservation: Sieben Tage nach dem Versand der Reservationsbestätigung erachten wir die Reservation für den Mieter, sowie den Vermieter als verbindlich.

 

Zahlungsbedingungen: Bei der Abreise muss an der Hotelrezeption die Gesamtrechnung für alle bezogenen Leistungen bezahlt werden. Dies kann bar, aber auch mit Postcard (Schweiz), Maestro, Mastercard, VISA oder TWINT geschehen. 

 

Haftung: Das CVJM Zentrum setzt alles daran, die von ihm bestätigten Leistungen pünktlich und mit guter Qualität zu erbringen. Daraus ergeben sich keine Haftpflichtansprüche gegenüber dem CVJM Zentrum. Weiter haftet das Zentrum weder für eingebrachte Gegenstände in allen Zentrumsräumlichkeiten, auf dem Zentrumsgelände oder auf dem Parkplatz, noch für Schäden und Unfälle, die durch die Benutzung zentrumseigener Anlagen entstehen.

Der Gast haftet für alle bestellten und beanspruchten Leistungen, sowie für Schäden, die durch ihn an Gebäuden, Mobiliar und Geräten verursacht werden (ohne Verschuldungsnachweis). Die Versicherung gegenüber diesen Haftungen ist Sache des Gastes.

 

 

Gästegruppen / Veranstalter von Gruppenreisen

 

Definitive Reservation: Die Vereinbarung ist aufgrund der mündlichen Abmachung für beide Teile verbindlich. Wird das Vertragsdoppel nicht innert 30 Tagen retourniert, behält das CVJM Zentrum für sich ein bedingungsloses, einseitiges Rücktrittsrecht vor.

 

Zahlungsbedingungen: Die Reservationsgebühr wird bei Vertragsbeginn fällig. Die Höhe der Anzahlung wird im Vertrag festgelegt. Sie wird der Gesamtrechnung angerechnet.

Der Aufenthalt wird dem Gruppenleiter oder dem Reiseveranstalter für die ganze Gruppe in Rechnung gestellt. Die Rechnung muss innerhalb von 10 Tagen nach Empfang beglichen werden. Eine Anzahlung während des Aufenthaltes im CVJM Zentrum nehmen wir gerne entgegen. Die Zahlung hat in Schweizer Franken zu erfolgen. Bei ausserordentlichen Preisentwicklungen bleiben Preisänderungen vorbehalten.  Das CVJM Zentrum kann auch auf eine sofortige Bezahlung bestehen. 

 

 Haftung: Das CVJM Zentrum setzt alles daran, die bestellten Leistungen pünktlich und in entsprechender Qualität zu erbringen. Daraus ergeben sich keine Haftpflichtansprüche gegenüber dem Hotel. Weiter haftet das Zentrum weder für eingebrachte Gegenstände in allen Zentrumsräumlichkeiten, auf dem Zentrumsgelände oder auf dem Parkplatz, noch für Schäden und Unfälle, die durch die Benutzung zentrumseigener Anlagen entstehen.

Der Veranstalter haftet für die Bezahlung aller bestellten und beanspruchten Leistungen, sowie für Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter oder durch Veranstaltungsteilnehmer an Gebäude, Mobiliar und Geräten verursacht werden, ohne Verschuldensnachweis. Das Anbringen von Präsentations- und Dekorationsmaterial ist nur mit der Zustimmung des Zentrums gestattet. Versicherung ist Sache des Veranstalters respektive des Teilnehmers.

 

Annullation: Falls eine definitive Reservation vollständig annulliert werden muss, bitten wir Sie um schriftliche Benachrichtigung. Je später die Annullation erfolgt, umso schwieriger ist es für das Hotel, die reservierten Betten und Räume noch belegen zu können. Deshalb müssen wir bei einer kurzfristigen Absage eine Entschädigung verrechnen. Dies tun wir nur, wenn sich für die Reservation kein gleichwertiger Ersatz finden lässt. Bei einer Vertragsannullierung verrechnen wir folgende Kosten:

 

Annullationstermin                                              Annullationskosten

bis 120 Tage vor dem Anreisedatum                    Anzahlung

bis 60 Tage vor dem Anreisedatum                      40% / 50% der Annullationssumme¹+²

bis 30 Tage vor dem Anreisedatum                      65% der Annullationssumme¹

während 30 Tagen vor dem Anreisedatum           80% der Annullationssumme¹

2 Tage vor Anreise                                               100% des vereinbarten Preises

 

 

 ¹ Die Annullationssumme wird wie folgt berechnet:

 Mindestbelegung x vereinbarter Tarif x reservierte Übernachtungen

 

 ² 40% in den Hotels / 50% in den Lagerhäusern

 

Mindestbelegung: Bei Gruppen, welche bei Ankunft die Mindestbelegung nicht erreichen, werden die fehlenden Personen in Rechnung gestellt. Der Ansatz ist 80 % des vereinbarten Erwachsenen-Pensionspreises.

Im Gästehaus u. Engelhorn gelten 80 % der reservierten Betten als Mindestbelegung.

Im halben Jugendhaus beträgt die Mindestbelegung 14 Betten, im ganzen Jugendhaus 28 Betten. 

 

Hasliberg 01.01.2024 / Gerichtsstand ist Interlaken